Bei der ungebundenen Bauweise wird zuerst eine Tragschicht auf Grobschotter abgerüttelt. Im Falle von Verkehrsbelastung sollte diese im verdichteten Zustand ca. 20-25 cm betragen. Für Gehwegbelastung ist eine Höhe von 10-15 cm ausreichend.
Die darauffolgende Edelsplittschicht sollte ca. 5 cm betragen und soweit aufgefüllt werden, dass das zu verlegende Element ca. 5-10 mm über Einbauhöhe endet.
Bodenplatten oder Pflastersteine werden dann hammerfest fersetzt. Das Abrütteln von Pflastersteinen darf nur mithilfe einer Vulkallanmatrize oder einem Gummirüttler erfolgen, da sonst Beschädigungen an der Steinoberfläche auftreten können.